durch die private Krankenversicherung
Bitte erkundigen Sie sich, ob die Kosten für Psychotherapie bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Arztregistereintrag übernommen werden und welche
Antragsformalitäten ggf. erforderlich sind. In der Regel verläuft die Kostenübernahme durch die PKV problemlos. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage geben. Die Abrechnung einer
Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von den privaten Kassen anerkannt wird.
durch die Beihilfe
Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zur Kostenübernahme für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. In der Regel verläuft die Kostenübernahme
durch die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen problemlos.
durch die gesetzliche Krankenversicherung
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist z.Z. nicht möglich.
Beratung/Counseling
Leistungen im Rahmen der Beratungstätigkeit werden nicht von den Krankenkassen übernommen.