durch die private Krankenversicherung
Bitte erkundigen Sie sich, ob die Kosten für Psychotherapie bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Arztregistereintrag übernommen werden und welche
Antragsformalitäten ggf. erforderlich sind. In der Regel verläuft die Kostenübernahme durch die PKV problemlos. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage geben. Die Abrechnung einer
Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von den privaten Kassen anerkannt wird.
durch die Beihilfe
Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zur Kostenübernahme für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. In der Regel verläuft die Kostenübernahme
durch die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen problemlos.
durch die gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist und Sie keinen kassenärztlicher Behandlungsplatz innerhalb von drei Monaten finden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung
stellen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Seite der Bundespsychotherapeutenkammer:
https://www2.ptk-hamburg.de/uploads/20170522_bptk_patienten_info_kostenerstattung.pdf?PHPSESSID=3965042d2ac126abe0296368a0e146e0
Beratung/Counseling
Leistungen im Rahmen der Beratungstätigkeit werden nicht von den Krankenkassen übernommen.